Vereinte Nationen, Generalversammlung, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 183. Plenarsitzung vom 10. Dezember 1948
Die Absichtserklärung zu der sich 160 Staaten der Welt bekannt haben, finden wir genial. Nicht nur das für Menschen eine Grundbildung verpflichtend und unentgeltlich sein soll, sondern auch, dass kein Kind diskriminiert werden darf ist außerordentlich wichtig. Die Folgen, die durch Bildungsungleichheit in unserer Gesellschaft entstehen, sind für den Menschen und sein Leben schwerwiegend. Deshalb schätzen wir die Ressourcen, die in jedem einzelnen Individuum vorhanden sind und begleiten jeden Menschen auf den Weg in Bildung oder Beruf.
Nachfolgend findest Du den Quellentext des Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948):
"1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll."